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Betriebliche Gesundheitsförderung stellt eine Ergänzung und Erweiterung
dar bisheriger arbeitsmedizinischer Leistungen, die eher an dem
einzelnen Beschäftigten orientiert waren.
Bereits im Vorfeld des Auftretens von Krankheiten aber können Risiken im
Rahmen einer Belastungsanalyse identifiziert und abgestellt werden, ohne dass es zu langen Ausfällen
oder gesundheitlichen Dauerproblemen kommen muss.
Der Gesetzgeber hat hierzu die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert,
gesundheitliche Prävention zu betreiben (§ 20 SGB V) und damit die
Voraussetzungen geschaffen für einen individuellen und einen
betrieblichen Rahmen von Gesundheitsförderung.
Die Arbeitsmedizin Ostholstein hat bereits vor Jahren diesen Ansatz
aufgegriffen und bietet Gesundheitsprojekte in den von ihr betreuten
Betrieben an:
Nach einer Analyse der gesundheitlichen Probleme steht die Entwicklung
und Durchführung eines Konzeptes. Hierbei verfügen wir über erfahrene
externe Moderatoren und Kursleiter, die diese Programme zumeist direkt
in den Betrieben durchführen. |