Zum 01.Januar 2011 wird voraussichtlich eine neue branchenübergreifende Unfallverhütungsvorschrift (DGUV-Vorschrift 2) in Kraft treten und neben anderen gesetzlichen Regelungen die neue Geschäftsgrundlage der betriebsärztlichen Betreuung sein.
Im Mittelpunkt steht die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ASiG, bei deren
Erstellung wir Sie gerne beraten. Aus dieser Analyse werden die
einzelnen Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch oder
personenbezogen) abgeleitet und in einem Soll-Ist-Vergleich bewertet.
Der Handlungsbedarf kann dann im Sinne des Arbeitsschutzes im einzelnen Betrieb
ermittelt werden; wir helfen Ihnen bei der Lösung eventueller Probleme und
Fragen.
Wir ermitteln im Rahmen der Gefährdungsanalyse eventuell erforderliche
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots-, oder Wunschuntersuchung gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge [ArbMedVV]) und planen - für Sie
freiwillig - Einstellungs- oder Eignungsuntersuchungen nach einem vom Unternehmer
gewünschten Kriterienkatalog.
Diese Untersuchungen können in unseren Untersuchungsräumen oder bei
größeren Betrieben auch direkt vor Ort durchgeführt werden.
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