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Zum 01.Januar 2011 wird voraussichtlich eine neue branchenübergreifende Unfallverhütungsvorschrift (DGUV-Vorschrift 2) in Kraft treten und neben anderen gesetzlichen Regelungen die neue Geschäftsgrundlage der betriebsärztlichen Betreuung sein.

Im Mittelpunkt steht die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ASiG, bei deren Erstellung wir Sie gerne beraten. Aus dieser Analyse werden die einzelnen Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch oder personenbezogen) abgeleitet und in einem Soll-Ist-Vergleich bewertet. Der Handlungsbedarf kann dann im Sinne des Arbeitsschutzes im einzelnen Betrieb ermittelt werden; wir helfen Ihnen bei der Lösung eventueller Probleme und Fragen.

Wir ermitteln im Rahmen der Gefährdungsanalyse eventuell erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots-, oder Wunschuntersuchung gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge [ArbMedVV]) und planen - für Sie freiwillig - Einstellungs- oder Eignungsuntersuchungen nach einem vom Unternehmer gewünschten Kriterienkatalog.

Diese Untersuchungen können in unseren Untersuchungsräumen oder bei größeren Betrieben auch direkt vor Ort durchgeführt werden.

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