Warum Arbeitssicherheit?
Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer nach geltendem Recht dazu verpflichtet, einen gesundheitsverträglichen Arbeitsplatz anzubieten. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und Regeln und haftet bei Nichtbeachtung persönlich für Folgeschäden. Diese Haftung wird mit der Übertragung von Verantwortung an Vorgesetzte zu einem Teil an diese mit übergeben. Jeder, der einen Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit einer Tätigkeit beauftragt, sollte also sicher sein können, dass bei der Tätigkeit die relevanten Gesetze, Verordnungen und Regeln beachtet und eingehalten werden.
Es ist nicht nur der Unfall, der ein Haftungsrisiko darstellt, viel häufiger und in ihrer Tragweite meist dramatisch unterschätzt sind Gesundheitsschäden durch Einwirkungen von Lärm, schädlichen Arbeitsstoffen (Gefahrstoffen), infektiösem Material und Krankheitserregern (biologische Arbeitsstoffe), Gesundheitsschäden durch unergonomische Arbeitshaltung und Arbeitsweise. Diese Gefährdungen sind oft besonders gefährlich durch ihre schleichende Wirkung. Ist ein Gesundheitsschaden erst einmal festgestellt worden, ist es oft zu spät und der Betroffene erkrankt oder geschädigt.
Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass Prävention billiger und wirkungsvoller ist als Schadensbeseitigung und -minimierung. Ein Beispiel: die Kosten für ein Paar Gehörschützer (je nach Ausführung bis ca. 15,- €) sind lächerlich gering verglichen mit den Folgekosten bei Gehörverlust.
Arbeitsschutz lohnt sich.
Ihre Mitarbeiter werden Ihre Bemühungen um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz als Wertschätzung der eigenen Leistung verstehen. Dies ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Stärkung der Motivation und Verbesserung des Betriebsklimas.
Jeder Arbeitsunfall und jede berufsbedingte Erkrankung sind durch Arbeitsausfall, Gehaltszahlung, Einarbeiten des Ersatzpersonals, Erhöhung der Berufsgenossenschaftsbeiträge, Produktionsausfall, Terminverzögerung usw. mit hohen Kosten verbunden, die oftmals um ein Vielfaches über den Ausgaben für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung liegen. Die Beiträge an die Berufsgenossenschaften sind vielfach an die betrieblichne Unfallzahlen und die aller Mitgliedsbetriebe gekoppelt. Jeder verhinderte Unfall zahlt sich so doppelt aus.
Wir kooperieren in diesem Aufgabenbereich mit verschiedenen Fachkräften für Arbeitssicherheit aus Ihrem Geschäftsbereich und den jeweils erforderlichen Fachkenntnissen.
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